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Neubau einer 3-zügigen Grundschule samt Einfachturnhalle und allen dazugehörigen Freianlagen und Kindertagesbetreuungs-Einrichtung...
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Die Gemeinde Poing, Lkr. Ebersberg plant den Neubau einer 3-zügigen Grundschule samt Einfachturnhalle und allen dazugehörigen Freianlagen sowie auf dem gleichen Areal den Neubau von Einrichtungen für die Kindertagesbetreuung. Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb gem. RPW 2013 durchgeführt.
Die 3-zügige Grundschule ist zur Deckung des steigenden Bedarfs in der Gemeinde Poing erforderlich. In der Schule sind neben zwei Regelzügen (je Klassen 1-4) auch ein gebundener Ganztageszug (Klassen 1-4), eine Mittagsbetreuung für bis zu 5 Gruppen und eine Mensa mit Ausgabeküche vorgesehen.
Für den Sportunterricht ist eine Einfachturnhalle zu planen. Als Freianlagen sind neben dem Pausenhof Sportflächen, eine Fahrradeinstelle und Bediensteten-Pkw-Stellplätze erforderlich.
Die Kindertagesstätte mit einer Nutzfläche von ca. 2.850 m² ist so zu konzipieren, dass in dieser in der ersten Nutzungsphase zwei Züge einer bereits bestehenden Grundschule ohne Einschränkungen im Unterrichtsbetrieb untergebracht werden können. In der Endnutzung sollen darin zwei Kindertagesstätten (d.h. Häuser für Kinder: Krippe, Kindergarten und Hort) für zwei unterschiedliche Träger untergebracht werden.
Die Übergabe der Anlage an die Nutzer ist spätestens vor Beginn des Schuljahes 2017/2018 vorgesehen.
Das Gebäude der Grundschule ist so zu konzipieren, dass mindestens der Passivhausstandard erreicht werden kann, höhere energetische Standards sind noch in Überlegung. Die Möglichkeit zum Öffnen ausgewählter Fensterflügel in Aufenthaltsräumen muss gegeben sein. Es wird empfohlen, einen Experten hierzu als Berater hinzuzuziehen.
Für das Wettbewerbsgebiet besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die Grundzüge des städtebaulichen Konzeptes des Bebauungsplanes dürfen nicht verändert werden.
Die Maßnahme wirf vom Freistaat Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert.
Die Ausloberin wird, soweit die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen oder mehrere Preisträger (Architekt + Landschaftsarchitekt) stufenweise mit den Planungsleistungen Objektplanung Gebäude HOAI § 34 (2013) LPH 2-9 in Verbindung mit Anlage 10 sowie Leistungen nach HOAI § 39 (2013), LPH 1-9 beauftragen. Ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.